ECHA/ REACH, was ist das? https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/understanding-reach
Hier könnt ihr die VERORDNUNG (EU) 2020/2081 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2020 herunterladen. Sie tritt am 04.01.2022 in Kraft.
Update 27.09.2021
Die "Liste" mit allen Farben die nach dem 04.01.2022 noch zulässig sind
Wir erhalten vermehrt Anfragen zu einer "Liste" mit Tattoofarben die ab 04.01.2022 noch verwendet werden dürfen. Wir verstehen eure Verunsicherung und den Wunsch nach Planungssicherheit.
Stand heute entsprechen aus unserem Sortiment nur die Farben der "I AM INK" Reihe gänzlich den kommenden Anforderungen.
Daher sind diese, und so bald wie möglich auch die anderen betreffenden Farbkategorien mit dem Hinweis "REACH konform" gekennzeichnet. Alle anderen Tattoofarben die ihr aktuell bei uns kaufen könnt dürfen ab 04.01.2022 nicht mehr verwendet werden.
Die Gründe hierfür sind laut Reach:
- mangelhafte Formulierung
oder
- mangelhafte Etikettierung
oder
- mangelhafte Formulierung & Etikettierung
Nach unserem Kenntnisstand arbeiten die Hersteller daran die vorhandenen Mängel, soweit es möglich ist, in den kommenden Wochen und Monaten abzustellen.
Bitte vergesst bei aller berechtigter Aufregung über die Zukunft nicht, dass ihr bis zum 03.01.2022 alle Tattoofarben aus unserem Sortiment verwenden könnt. Sie entsprechen den aktuellen Vorgaben.
Farben die ab 04.01.2022 nicht mehr erlaubt sind, nehmen wir spätestens zum Stichtag aus dem Sortiment. Was danach noch verfügbar ist, ist REACH konform, und darf weiterhin verwendet werden.
15.09.2021
Wichtige Info für alle Tätowierer/ -innen und Tattoostudiobesitzer/ -innen
Wie ihr bestimmt alle schon mitbekommen habt, befinden wir uns in diesem Jahr in der Übergangsphase der Kommissionsverordnung (EU) 2020/ 2021, auch genannt: Tattoo-REACH, welche kommendes Jahr 2022 am 04. Januar komplett in Kraft tritt.
Dieses neue Gesetz, das Tätowiermittel in der europäischen Union regeln und einen EU-weiten einheitlichen Standard schaffen soll, begrenzt unter anderem auch die Nutzung bestimmter Inhaltsstoffe, darunter auch einige Pigmente und Konservierungsmittel, die bisher zur Herstellung von Tattoofarben benutzt werden durften.
In Zukunft dürfen einige davon nur noch in geringsten Mengen in Tätowiermitteln vorhanden sein. Maximale Grenzwerte im Bereich 0,02% und darunter verbieten demnach faktisch die Nutzung dieser Stoffe. Prominente Beispiele dafür sind Blau 15 und Grün 7, für den Erhalt in Tattoofarben wurden hierfür ja ambitionierte Petitionen gestartet, die übrigens immer noch laufen. Bei den Pigmenten Blau 15 und Grün 7 gilt allerdings eine Übergangsfrist bis 2023. (An dieser Stelle wollen wir auch alle nochmals dazu aufrufen, die Petition „Save the Pigments“ zu unterstützen. Für mehr Infos einfach hier klicken!)
Allerdings sind auch andere Pigmente und ebenfalls Konservierungsstoffe von diesem Umstand betroffen, welche teilweise in den von uns geführten Tattoofarbenmarken vorkommen. Es ist bisher aus verschiedenen Gründen den Herstellern dieser Brands noch nicht gelungen, die demnächst nicht mehr erlaubten Inhaltsstoffe durch andere zu ersetzen, um eine gleichbleibende Qualität der betroffenen Farbtöne zu garantieren. Nach mehrmaliger Rücksprache und aktueller Lage müssen wir euch somit also mitteilen, dass ein Großteil der aktuell angebotenen Tattoofarben in unserem Sortiment ab dem 04. Januar 2022 nicht mehr verkauft, gekauft, genutzt und gelagert werden dürfen.
Leider haben wir von unseren Zulieferern bisher ungenügende Information erhalten, wann mit Alternativen gerechnet werden kann. Zur einfacheren Übersicht werden wir alle noch von uns gelagerten und angebotenen Farben in unserem Onlineshop mit einem Hinweis versehen, welcher auf diesen Sachverhalt nochmal hinweist und euch eine Übersicht gibt, welche Tattoofarben betroffen sind.
Kommt gut durch diese voraussichtlich eher farblose Zeit! Wir hoffen, dass wir alle bald wieder die vollen Farbspektren aller Tattoofarben genießen können.
Wenn ihr weitere Fragen habt, schreibt uns gerne eine e-Mail an: info@tat2-basix.de